Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretung im verfasst kirchlichen Bereich



Im § 16 Mitarbeitervertretungsordnung ist festgelegt, dass jedes MAV - Mitglied während seiner Amtszeit einen Schulungsanspruch von 3 Wochen hat.MAV - Arbeit ohne entsprechende Schulung ist nur schwer möglich.In der Folge finden sie eine Auswahl von Schulungsangeboten verschiedener Träger. |
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