DiAG MAV A Freiburg

Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretung im verfasst kirchlichen Bereich

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Schulungen

Im § 16 Mitarbeitervertretungsordnung ist festgelegt, dass jedes MAV - Mitglied während seiner Amtszeit einen Schulungsanspruch von 3 Wochen hat.

MAV - Arbeit ohne entsprechende Schulung ist nur schwer möglich.

In der Folge finden sie eine Auswahl von Schulungsangeboten verschiedener Träger.