Ordnungen

 
Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln innerhalb der für alle geltenden staatlichen Gesetze (Selbstbestimmungsrecht der Kirchen).
 

MAVO

Mitarbeitervertretungsordnung der Erzdiözese Freiburg
 

DiAG-VO

Verordnung über die Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen
 

GrO

Grundordnung des kirchlichen Dienstes

 

AVR-Schlichtungsordnung

Ordnung für ein Schlichtungsverfahren gemäß § 22 Abs.1 AVR im Bereich des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e.V
 

AK

Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des deutschen Caritasverbandes  
 

KAGO

Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung
 

KDG

Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz
 

KDG-DVO

Durchführungsverordnung zum Gesetz über den kirchlichen Datenschutz
 

KDR-OG

Kirchliche Datenschutzregelung der Ordensgemeinschaft päpstlichen Rechts