Die Dienstvereinbarung gemäß § 38 MAVO ist für die MAV eine Möglichkeit auf Augenhöhe mit dem Dienstgeber zu verhandeln und selbst aktiv zu werden. Dienstvereinbarungen werden von Dienstgeber und MAV gemeinsam beschlossen. Sie haben Rechtsnormcharakter und wirken unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In dieser Schulung bringen wir Ihnen die Grundlagen für den Abschluss einer Dienstvereinbarung näher.
Schwerpunkte: